Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.